"Das Singen gehört zu den ältesten Zeugnissen künstlerischer Betätigung. Es kann uns begleiten von morgens bis abends, in Schmerz und Not, in Frohsinn und Besinnlichkeit, es führt uns durch die Jahreszeiten, es erfreut uns bei Spiel und Tanz und in geselliger kleiner sowie in großer Runde."

 

Titelbild der Chronik

 

Nach dem alten Kassenbuch waren es 31 Sangesfreunde, die am 15. März 1885 den Gesangverein "Sängerkranz Laucha" gründeten. Als der Chor im Jahre 2005 sein 120. Jubiläum feierte, waren 3 Generationen und 250 Sangesbrüder Teil des Chores.

Die Gründer des Gesangvereines legten in den Statuten des Vereins mit 22 Paragraphen den Zweck der Vereinigung, Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie den Geschäftsablauf fest. Sie sollten auch unterstreichen, mit welcher Ernsthaftigkeit und welchem Anspruch die Sangesbrüder bei der Gründung vorgingen.

§14 ...Die acktiven Mitglieder müssen Singstunden regelmäßig besuchen, wer unentschuldigt fehlt, hat 10 Pf. Strafe zu bezahlen, wer 3 mal ohne Entschuldigung fehlt, wird unter die passiven Mitglieder geschrieben...